Eigenverantwortliche
Konfliktlšsung
miteinander
statt gegeneinander
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Home Ablauf des
Mediationsverfahrens |
Was ist Mediation ? Die Mediation bietet eine vielversprechende Alternative zu
den heute bei uns gŠngigen Arten, Konflikte zu lšsen. Im Allgemeinen suchen wir in Situationen eines erheblichen
Konfliktes einen Anwalt auf und Ÿbertragen diesem die Aufgabe, fŸr uns die
mšglichen AnsprŸche gegenŸber der Gegenseite - gegebenenfalls gerichtlich -
durch zu setzen. Die Mediation geht hier einen všllig anderen Weg. Die
Konfliktparteien, wie z.B. trennungswillige Lebenspartner, Erben aus einer
Erbengemeinschaft etc., treffen sich beim Mediator und erarbeiten mit dessen
Hilfe eine fŸr beide
befriedigende Lšsung. Die Vorteile gegenŸber dem bei uns gŠngigen Modell liegen
auf der Hand: á
In der Mediation sind Sie Herr des Verfahrens. Sie
selbst sind Urheber der Lšsung á
Die Lšsungen sind individuell auf Ihre WŸnsche
zugeschnitten, nicht 08/15 wie in konventionellen Verfahren, in denen mit
bestehenden Rechtsnormen eine Vielzahl unterschiedlichster FŠlle einheitlich
geregelt werden muss á
Der Mediator fŸhrt Sie im Verfahren zu Ihren
wirklichen BedŸrfnissen und Interessen
die Mediation zielt darauf, dass destruktive
Kommunikationsmuster allgemein und speziell auf Ihren Konflikt bezogen
aufgedeckt werden, wodurch Ihr Kommunikationsverhalten geŠndert wird, so dass
Sie neuerliche Konflikte mit einem anderen Bewu§tsein angehen und Lšsungen eventuell ganz ohne
ãdritteÒ Hilfe finden werden, Die Mediatoren haben in ihrem
Beruf als Anwalt und Patentanwalt die Erfahrung gemacht, da§ viele auf
konventionellem Wege beendete Konflikte nur scheinbar gelšst sind, wobei die
Parteien oft noch weiter voneinander entfernt werden und immer neue
nervenraubende und kostenaufwendige Konflikte entstehen. Auch in wirtschaftlichen
Beziehungen kann enormer Schaden entstehen, wenn erfolgreiche
GeschŠftsbeziehungen durch derartige Konflikte beeintrŠchtigt oder gar
beendet werden. In der Mediation wird nach
LšsungsansŠtzen geforscht, die beiden Parteien entgegenkommen, wobei eine
win-win Situation angestrebt wird, d.h. eine Lšsung, die Vorteile fŸr
beide Seiten bringt. Die in der Mediation seitens der
Parteien vorgebrachten Informationen unterliegen Šu§erster Diskretion.
Sie dŸrfen in eventuellen spŠteren Verfahren nicht verwendet werden! In
gleicher Weise steht der Mediator wŠhrend und nach der Mediation nicht als
Zeuge zur VerfŸgung. Eine in der Mediation
erarbeitete Vereinbarung kšnnen die Parteien rechtlich ŸberprŸfen lassen.
Ebenfalls kann die Vereinbarung auch vollstreckbar gemacht werden. ZurŸck À Mediation ist als faires und effektives
Konfliktlšsungsverfahren prinzipiell bei allen Arten von Konflikten
einsetzbar, die derzeit zivil- oder verwaltungsrechtlich streitig ausgetragen
werden. VerstŠrkt findet die Mediation Anwendung in Beziehungs-
und Familienkonflikten, d.h. bei Trennungen, Scheidungen, Umgangsrechtproblemen mit Kindern. Weitere Schwerpunkte sind StreitfŠlle im Erbrecht,
Mietrecht, Gesellschafts- und Verwaltungsrecht. Mediation wird ebenfalls erfolgreich eingesetzt im
Wirtschaftbereich bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern oder
bei Konflikten unter Arbeitnehmern (z.B. Mobbing). Die DurchfŸhrung einer Mediation ist sorgsam abzuwŠgen,
wenn die Eskalationsstufe eines Konfliktes bereits zur Anwendung psychischer
oder physischer Gewalt gefŸhrt hat. ZurŸck À Ablauf
des Mediationsverfahrens Die Mediation ist ein stark strukturiertes Verfahren, welches durch seine klare Gliederung eine Leitlinie fŸr die Erarbeitung einer Lšsung darstellt. Zudem kann man an der gerade erarbeiteten Thematik erkennen, wie weit man sich in Richtung auf eine Lšsung vorgearbeitet hat. Man kann das Mediationsverfahren in etwa folgende Abschnitte unterteilen:
Im ErstgesprŠch geht es um das Kennenlernen von Mediator und Parteien. Der Gegenstand des Konflikts wird kurz angesprochen ohne jedoch in die Tiefe zu gehen. Der Mediator stellt das Verfahren vor und erlŠutert die wichtigsten Grundregeln: Vertraulichkeit, Selbstbestimmtheit, Freiwilligkeit als auch NeutralitŠt bzw. Allparteilichkeit des Mediators. Diese Regeln fŸr die Parteien und den Mediator werden zusammen mit einer VergŸtungsvereinbarung in einem Mediationsvertrag festgehalten. Die Mediation kann selbstverstŠndlich jederzeit sowohl von einer Partei als auch vom Mediator abgebrochen werden. Nach Abschlie§en des Vertrages beginnt die eigentliche Arbeit am Konflikt. Beide Parteien tragen vor, welche Themen sie in der Mediation behandelt wissen mšchten. Die Themen werden - mšglichst nach Partei getrennt - festgehalten. In der nŠchsten Stufe geht es darum, welche Interessen und BedŸrfnisse die Parteien in Zusammenhang mit dem Konflikt bzw. den Themen haben. Es ist festzustellen, dass die Parteien sich bisweilen erst in der Erarbeitung dieses Schrittes Gedanken Ÿber ihre eigenen Interessen und BedŸrfnisse machen. Auch dies ist ein wichtiger Teil der KonfliktbewŠltigung. Mit dem Erarbeiten der Lšsungsoptionen beginnt der "richtig kreative" Teil des Mediationsverfahrens. Die Parteien dŸrfen hier Ihrer Fantasie freien Lauf lassen und alle Lšsungsoptionen vortragen, die ihnen gerade einfallen, auch wenn sie offensichtlich nicht realisierbar sind. Beim Erarbeiten der Lšsung aus den Lšsungsoptionen ist noch einmal die volle Kommunikation und Mitarbeit gefragt, denn die Suche nach einer Lšsung, die den Interessen beider Parteien entgegen kommt verlangt in der Regel von den Parteien auch das Eingehen von Kompromissen und auch ein VerstŠndnis fŸr die BedŸrfnisse des Anderen. Falls durch die Lšsung nicht alle Themen abgedeckt sind, wird das Verfahren wiederholt, bis fŸr alle Themen, die in der Mediation behandelt werden sollten, eine Lšsung gefunden ist. Die Lšsung wird in einer schriftlichen Vereinbarung fixiert. Geht es um rechtliche Aspekte wie z.B. Unterhalt etc. sollten die Parteien die erarbeitete Lšsung rechtlich ŸberprŸfen lassen. ZurŸck À |